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Finanztest Spitzenplatz im September 2008

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ds:bAV

Sozialabgaben senken. Motivation steigern. Die bAV rechnet sich für Sie.

Neben der gesetzlichen und privaten Rentenabsicherung ist die betriebliche Altersvorsorge das dritte Standbein einer
soliden Altersabsicherung. Jeder Arbeitnehmer hat ein Anrecht darauf, aber viele nutzen sie noch nicht. Arbeitgeber
und Arbeitnehmer sollten an einem Strang ziehen. Die Vorteile machen die bAV für beide Seiten höchst attraktiv.

Sie ist für Unternehmen kostensenkend und einfach in der Abwicklung und für Arbeit­nehmer flexibel, steuerbegünstigt
und lukrativ. ds:bAV eignet sich für alle, die für das Alter vorsorgen möchten! 

Die ds:bAV wurde wiederholt von der Zeitschrift Finanztest mit einem Spitzenplatz bewertet und bietet Ihnen
alles wichtige: Sicherheit, hohe Garantierente und einfache Handhabung.

ds:bAV Riester

Für Geringverdienende oder Familien mit Kindern ist unser Produkt ds:bAV Riester interessant. Nutzen Sie die 
staatliche Förderung.  Fordern Sie hier Ihr Angebot für Verheiratete oder für Ledige an.

So viel Flexibilität bietet ds:bAV!


Sie können zu der reinen Altersrente ds:bAV folgende Leistungen zusätzlich einschließen:
  • ds:bAV mit Berufsunfähigkeits-Versorgung
    Profitieren Sie schon bei mindestens 50%iger Berufsunfähigkeit von der vollen Berufsunfähigkeits-Rente und der Beitragsfreiheit für die Alters- und ggf. Hinterbliebenen-Versorgung. Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gilt nicht bei ds:bAV Riester.
  • ds:bAV mit Beitragsrückgewähr und Rentengarantiezeit
    Sie können eine Beitragsrückgewähr mit Rentengarantiezeit vereinbaren. Im Falle Ihres Todes vor Beginn der Altersrente würden dann die eingezahlten Beiträge ohne Zinsen an Ihre Hinterbliebenen – Ehepartner, Lebenspartner oder Kinder – geleistet. Die Rentengarantiezeit können Sie für 5 oder 10 Jahre vereinbaren. Diese Regelungen gelten nicht für ds:bAV Riester.
  • ds:bAV mit Hinterbliebenenversorgung
    (Witwen-/Witwerrente und Waisenrenten oder ausschließlich Waisenrenten
    )
    Bezugsberechtigt ist der Ehepartner der versicherten Person. Die Rente beträgt 60% der versicherten Altersrente. Eine Waisenrente erhalten die Kinder des Versicherten. Sie wird bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt – jedoch nur, wenn zusätzlich auch die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG erfüllt sind. Sie beträgt 20% der versicherten Altersrente.

Sie haben die Wahl: Rente oder Kapital


Die Leistungen einer Pensionskasse bestehen grundsätzlich in der Zahlung einer Zusatzrente. Die Altersrente beginnt mit 65 Jahren (wahlweise mit 67 Jahren) und wird lebenslang gezahlt. Auch eine vorgezogene Altersrente ab dem 62. Lebensjahr ist möglich – für alle, die sich früher zur Ruhe setzen wollen.

Bei ds:bAV können Sie anstelle einer Altersrente mit 65 Jahren (bzw. 67 Jahren) auch eine Kapitalauszahlung wählen – bei ds:bAV Riester besteht allerdings kein Kapitalwahlrecht. Teilen Sie spätestens drei Jahre vor dem vereinbarten Beginn der Altersrente Ihre Entscheidung zur Kapitalwahl mit. Dann erhalten Sie zum vereinbarten Rentenbeginn das volle Deckungskapital ohne Abzüge. Bei Einschluss von Beitragsrückgewähr und Rentengarantiezeit können Sie das Kapitalwahlrecht noch bis drei Monate vor Rentenbeginn ausüben. Wird das Kapitalwahlrecht früher als ein Jahr vor dem Rentenbeginn ausgeübt, entfällt die Steuerfreiheit der Vorsorge-Beiträge ab diesem Zeitpunkt. Sie sollten bei der Entscheidung auch bedenken, dass die Leistungen grundsätzlich steuerpflichtig sind. Eine laufende Rentenzahlung unterliegt häufig einem geringeren Besteuerungssatz als eine einmalige Kapitalauszahlung.

Die Erklärung zur Kapitalwahl ist unwiderruflich – also lassen Sie sich mit dieser Entscheidung ruhig noch Zeit.