ds:RentePlus ist die umfassende Versorgung, die die Bedürfnisse von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und ihren Angestellten rundum abdeckt - insbesondere wenn Sie eine Familie haben.
ds:RentePlus ist geeignet für Verheiratete und für Ledige mit Kindern.
Die Möglichkeiten
- Die Hinterbliebenenrente erhält der Ehepartner. Die Rente beträgt 60 % der versicherten Altersrente.
- Die Berufsunfähigkeits-Rente setzt schon bei 50%iger Berufsunfähigkeit ein. Sie sind sofort beitragsfrei für die Altersversorgung. Der Berufsunfähigkeits-Schutz endet mit dem 55. bzw. 57. Lebensjahr oder mit Beginn der Altersrente.
- Die Waisenrente beträgt 20 % der versicherten Altersrente und endet mit Vollendung des 21. Lebensjahres unabhängig vom Ausbildungsstand des Kindes.
Die Steuervorteile
Der Staat fördert Sie unter bestimmten Voraussetzungen:
Die Ansprüche aus der Versicherung sind nicht vererb-, übertrag-, beleih-, veräußer- oder kapitalisierbar.
Aus der Hinterbliebenenversorgung sind nur der Ehegatte und die Kinder bezugsberechtigt, für die der Versicherte Kindergeld oder einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG erhält.
Bei Erfüllung dieser beiden Punkte sind die Beiträge gemäß § 10 Abs. 3 EStG als Sonderausgaben abzugsfähig. Die Versteuerung der späteren Leistungen geschieht in Abhängigkeit vom Rentenbeginn gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EstG.
Die Besonderheit
Sie entscheiden, wie Sie Ihre Leistungen aus ds:Rente haben möchten - als monatliche Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung. Bis drei Jahre vor dem vereinbarten Beginn der Altersrente können Sie sich entscheiden. Bei der Kapitalauszahlung fallen alle steuerlichen Förderungen weg.
Immer auf der sicheren Seite sein - ds:RentePlus gibt Ihnen das gute Gefühl, an alles gedacht zu haben.
Weitere Infos: Unser Service für Sie