ds:Basis ist ein flexibler Rententarif, der speziell auf Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und ihre Angestellten ausgerichtet ist. Mit ds:Basis richten Sie Ihre Vorsorgeaufwendungen einfach nach Ihrer finanziellen Situation. Sie legen Ihren Jahresbeitrag fest, wenn Sie wissen, wie hoch Ihr verbleibender Freibetrag ist und was für Sie steuerlich noch Sinn macht.
Die Möglichkeiten
- Beiträge jedes Jahr frei wählbar
- Einsetzbar als Vorsorgeaufwendungen für die steuerlich geförderte Basisversorgung
- Optional mit Hinterbliebenenrente für Ehepartner und Kinder
- Optional mit Waisenrente nur für Kinder
- Auszahlung als monatliche lebenslange Rente
- Die Hinterbliebenenrente erhält der Ehepartner. Die Rente beträgt 60 % der versicherten Altersrente.
- Die Waisenrente beträgt 20 % der versicherten Altersrente und endet mit Vollendung des 21. Lebensjahres unabhängig vom Ausbildungsstand des Kindes.
Die Steuervorteile
Der Staat fördert Sie unter bestimmten Voraussetzungen:
- Die Ansprüche aus der Versicherung sind nicht vererb-, übertrag-, beleih-, veräußer- oder kapitalisierbar.
- Aus der Hinterbliebenenversorgung sind nur der Ehegatte und die Kinder bezugsberechtigt, für die der Versicherte Kindergeld oder einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG erhält.
Bei Erfüllung dieser beiden Punkte sind die Beiträge gemäß § 10 Abs. 3 EStG als Sonderausgaben abzugsfähig. Die Versteuerung der späteren Leistungen geschieht in Abhängigkeit vom Rentenbeginn gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EstG.
Endlich gibt es eine Rentenversicherung, die sich ganz nach Ihrer Lebensplanung richtet.
Weitere Infos: Unser Service für Sie